Kosten & Freistellung

Kostenübernahme:

Fortbildungen für kommunale Mandatsträgerinnen und -träger werden häufig von den jeweiligen Kommunen, den Fraktionen oder manchmal auch den zugehörigen Parteigliederungen bezahlt. Es lohnt sich einfach mal vor Ort nachzufragen.

Sicherung der Mandatsausübung §35a, Abs. 4 HGO

Dem Gemeindevertreter ist die für die Mandatsausübung erforderliche Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Dem Gemeindevertreter ist unabhängig von der Freistellung jährlich bis zu zwei Wochen Urlaub für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Zusammenhang mit dem Mandat zu gewähren. Die Entschädigung des Verdienstausfalls richtet sich nach §27 HGO. Details sind in der Hauptsatzung der jeweiligen Kommune geregelt.

Bildungsurlaub

Alle Veranstaltungen mit dem Hinweis „Bildungsurlaub“ sind vom Hessischen Sozialministerium als Bildungsurlaub anerkannt. Sie können hierfür den Ihnen gesetzlich zustehenden Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Den entsprechenden Bescheid finden Sie bei den jeweiligen Angeboten oder erhalten ihn auf Nachfrage.