Rechtliches

Nach dem hessischen Bildungsurlaubsgesetz haben alle Arbeitnehmer*innen ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Die ehrenamtlich Tätigen in der Kommunalpolitik sind nicht ausdrücklich vom Bildungsurlaubsgesetz erfasst – aber Kommunalpolitiker*innen haben ein Recht auf Fortbildung. Gleichwohl müssen sie Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen.

Die wichtigsten Regelungen sind auf der Webseite des Hessischen Sozialministeriums zu finden.

Auch unsere Geschäftsstelle steht für Rückfragen zur Verfügung.

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