Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anmeldung
Die Anmeldungen zu den Seminaren sind schriftlich oder via Mail/Fax an die Geschäftsstelle der AfK, Marktstraße 10, 65183 Wiesbaden zu richten. Die Anmeldung ist erst durch die schriftliche Bestätigung (via E-Mail) seitens der Geschäftsstelle verbindlich.
Um eine optimale Vermittlung der Seminarinhalte zu gewährleisten, ist die Zahl der möglichen Teilnehmer*innen begrenzt. Es entscheidet die Reihenfolge des schriftlichen Eingangs der Anmeldung.
Teilnahmebeitrag
Folgende Teilnahmebeiträge werden erhoben:
Tagesseminar (bis 6 Stunden) oder Onlineseminar | 50,00 € |
Abendseminar (bis 3 Stunden) Präsenz | 25,00 € |
Onlineseminar | 10,00 € |
Bildungsurlaube |
400,00 € bzw. 300,00 € |
Kommunalakademie Hessen (Ü/VP) | 400,00 € |
Intensivkurse (mit bzw. ohne Ü) |
150,00 € 75,00 € |
Stand: 2022 Dezember |
Der Teilnahmebeitrag umfasst das Programm. Bei mehrtägigen Veranstaltungen gemäß der Ausschreibung, ggf. auch die Unterkunft und Verpflegung. Der Teilnahmebeitrag ist nach Erhalt der Rechnung und der Seminareinladung auf das Konto der AfK (Akademie für Kommunalpolitik e.V.) zu überweisen (IBAN: DE42 5105 0015 0111 1111 70, BIC: NASSDE55XXX). Wir erwarten den Zahlungseingang binnen 7 Tagen nach dem Seminar. Für einige Seminare ist eine Anmeldung nur durch Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Dies ist gesondert vermerkt.
Veranstaltungsort & Fahrtkosten
Der genaue Tagungsort wird mit der Einladung bekannt gegeben. Fahrkosten können
leider nicht erstattet werden.
Seminarinhalte und -ablauf
Die aufgeführten Seminarausschreibungen stellen einen inhaltlichen Rahmen für die angebotenen Seminare dar. Sie haben keinen verbindlichen Programmcharakter. Der
genaue Ablauf kann variieren.
Stornierung
Eine Stornierung kann nur schriftlich (Email/Post/FAX) erfolgen. Die AfK Hessen e.V.
behält sich vor, die Teilnahmegebühr und ggf. anfallende Ausfallgebühren des
Tagungshauses in Rechnung zu stellen, sofern nicht die folgenden Rücktrittsfristen
eingehalten werden:
Onlineseminare | 3 Tage vor Seminarbeginn |
Seminare ohne Übernachtung | 10 Tage vor Seminarbeginn |
Seminare mit Übernachtung und Bildungsurlaube | 8 Wochen vor Seminarbeginn |
Teilnehmerinformationen
Sicherung der Mandatsausübung § 35a, Abs. 4 HGO:
Dem Gemeindevertreter ist die für die Mandatsausübung erforderliche Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Dem Gemeindevertreter ist unabhängig von der Freistellung jährlich bis zu zwei Wochen Urlaub für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im
Zusammenhang mit dem Mandat zu gewähren. Die Entschädigung des Verdienstausfalls
richtet sich nach § 27 HGO. Details sind in der Hauptsatzung der jeweiligen Kommune
geregelt.
Bildungsurlaub
Alle Veranstaltungen mit dem Hinweis „Bildungsurlaub“ sind vom Hessischen
Sozialministerium als Bildungsurlaub anerkannt. Sie können hierfür den Ihnen gesetzlich
zustehenden Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Den Anerkennungsbescheid des
Hessischen Sozialministeriums stellen wir auf unsere Internetseite, sobald er uns vorliegt oder senden ihn auf Nachfrage zu.
Wiesbaden, den 01.12.2022