Grundlagen des Kommunalen Wahlrechts in Hessen
Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerberinnen und Bewerber, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden.
Zusammen mit den Direktwahlen von Bürgermeister*in und Landrat bzw. Landrätin soll die demokratische Mitwirkung gestärkt und mehr Bürgerbeteiligung erreicht werden.
– Kumulieren
– Panaschieren
– Auswirkungen auf die Listenaufstellung, Wahlverfahren, Stimmabgabe und Auswertung
– Direktwahlen
Alexander Ludwig
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