Kommunalwahlrecht in Hessen – online

Termin

19.11.2024
19:00 - 21:30 Uhr

Grundlagen des Kommunalen Wahlrechts in Hessen
Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerberinnen und Bewerber, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden.
Zusammen mit den Direktwahlen von Bürgermeister*in und Landrat bzw. Landrätin soll die demokratische Mitwirkung gestärkt und mehr Bürgerbeteiligung erreicht werden.

– Kumulieren
– Panaschieren
– Auswirkungen auf die Listenaufstellung, Wahlverfahren, Stimmabgabe und Auswertung
– Direktwahlen

Alexander Ludwig

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